Mediationsvereinbarung
zwischen den Parteien und/oder dem Mediator/den Mediatoren:
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- Die vorstehend genannten Parteien vereinbaren hiermit, ein Mediationsverfahren gemäß der beigefügten, von allen Seiten zu unterzeichneten Mediationsordnung der Olper Mediatoren /DGAD mbH (im Folgenden „Mediationsordnung“ genannt) zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten durchzuführen. Sie beauftragen hiermit den Mediator/die Mediatoren, hinsichtlich der zwischen den Parteien entstandenen Streitigkeiten mit folgender Kurzbeschreibung tätig zu werden.
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Der Mediator/die Mediatoren erklärt/erklären sich bereit, das Mediationsverfahren nach den Regeln dieser Mediationsordnung durchzuführen. - Der Mediator/die Mediatoren erklärt/erklären, das keinerlei Tatsachen vorliegen, die seine/ihre Neutralität beeinträchtigen oder die nach §4 der Mediationsordnung seine/ihre Tätigkeit ausschließen.
- Alle Parteien, somit alle Beteiligten, übernehmen hiermit ausdrücklich die in der Mediationsordnung aufgezählten Pflichten der Parteien bzw. des Mediators / der Mediatoren als persönliche Verpflichtung, insbesondere die Pflicht zur Neutralität und Verschwiegenheit gem. §§ 4 und 6 sowie die Pflicht zur Zahlung der Kosten gem. § 8.
- Für den Fall, dass die Parteien anwaltlich vertreten sind, und dies von den Parteien ausdrücklich gewünscht wird, kann eine Streit beendende Vereinbarung, im beiderseitigen Einvernehmen, als vollstreckbarer Anwaltsvergleich, unter Verwendung des § 796 a (1)(2)(3) der ZPO, abgeschlossen werden.
- Die Parteien sind darauf hingewiesen worden, dass in dem Mediationsverfahren eine individuelle Rechtsberatung durch den Mediator / die Mediatoren nicht stattfinden kann und darf und sie jederzeit einen Rechtsanwalt ihrer Wahl konsultieren und sich von diesem beraten lassen können. Vor Abschluss einer den Konflikt beendenden Vereinbarung wird den Parteien empfohlen, diese mit einem Rechtsbeistand ihrer Wahl zu besprechen.
- Die Verjährung der in diesem Mediationsverfahren befangenen Ansprüche wird, soweit nicht Verjährung eingetreten ist, mit Wirksamkeit dieser Vereinbarung bis einen Monat nach Beendigung dieses Mediationsverfahrens gehemmt. Das Mediationsverfahren ist zu dem Zeitpunkt beendet, in dem eine Einigung zustande kommt oder den Parteien die schriftliche Mitteilung des Mediators / der Mediatoren oder einer der Parteien über das Scheitern des Verfahren zugeht.
- Die Parteien vereinbaren, dass evtl. laufende Gerichtsverfahren in Bezug auf den Gegenstand der Mediation während der Dauer des Mediationsverfahrens ruhen und dass keine neuen Gerichtsverfahren eingeleitet werden. Ausgenommen hiervon sind die Maßnahmen des vorläufigen Rechtsschutzes und eventuell einzuhaltende Ausschlussfristen.
- Die/eine Haftung des Mediators / der Mediatoren ist ausgeschlossen.
- Jeder Beteiligte kann das Mediationsverfahren jederzeit ohne Angabe von Gründen schriftlich einseitig beenden. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien, /der Auftraggeber, die bis zur Beendigung entstandenen Kosten der Mediationsstelle und des Mediators / der Mediatoren gemäß § 8 der Mediationsordnung bzw. des geschlossenen Auftrages zu tragen.
- Diese Vereinbarung wird erst mit Einzahlung des angeforderten Honorarvorschusses und mit Unterzeichnung durch die Beteiligten wirksam.(Auftrag gem. Kostenordnung)
- Die Parteien/Mediatoren erklären, dass sie sich uneingeschränkt an die neue DS-GVO, „Datenschutzgrundverordnung“, halten.
Rechtsverbindliche Unterschriften der Parteien / Mediatoren:
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Ort:
Datum: